Einbruchschutz

Schützen Sie Ihr Haus mit mechanischen Sicherungseinrichtungen vom Fachmann.

Die Einbruchzahlen in Deutschland sind seit Jahren auf einem hohen Niveau. Meist sind die monetären Schäden dabei überschaubar oder über eine Versicherung gedeckt. Was bleibt ist die psychische Belastung, die solch ein Ereignis nach sich zieht.

Statistiken der Polizei zeigen, dass ein Großteil der Einbrüche über eingeschlagene oder entriegelte Fenster sowie Hauseingangs- und Balkontüren stattfindet. Und das, obwohl Schwachstellen im Sicherheitssystem oft gut behoben werden können. Wir arbeiten hier hauptsächlich mit der mechanischen Sicherung von Fenstern und Türen.

Schloss an Drahtzaun

Welcher Einbruchschutz ist für Sie passend?

Jedes Haus und jede Wohnung sind einzigartig wie ihre Besitzer. Von aufschraubbaren Sicherheitsbeschlägen bis hin zu komplett unsichtbarer Technik – Die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß. Deshalb bieten wir eine persönliche und kostenlose Erstberatung zum Thema Einbruchschutz an. Sowohl in unseren Ausstellungsräumen als auch direkt bei Ihnen zu Hause. Des Weiteren bietet auch die Polizei Möglichkeiten sich zu informieren.

Die gute Nachricht: Die Präventionsmaßnahmen wie der Einbruchschutz und die mediale Aufmerksamkeit haben dazu geführt, dass ein immer größer werdender Anteil an Einbruchversuchen noch außerhalb des Haues abgebrochen wird. Lassen Sie uns über Ihre Möglichkeiten sprechen, damit das auch bei Ihnen der Fall ist.

Die Nachrüstung für den Einbruchschutz wird gefördert

Der Staat hat die Wichtigkeit des Einbruchschutzes und den großen Nachholbedarf in Deutschland erkannt und fördert daher die Ausgaben in diesem Bereich, wenn sie vom Fachbetrieb durchgeführt werden. Dabei gibt es über die KfW-Bank nicht nur günstige Kredite, sondern auch Zuschüsse die direkt an Sie ausbezahlt werden. Wichtig ist, dass Sie die Förderung vorab beantragen. Sprechen Sie uns dazu an oder informieren Sie sich auf www.kfw.de. Die Zuschussvariante ist Teil des KfW-Programms 455 „Altersgerecht Umbauen“ und dort separat unter „Einzelmaßnahmen für den Einbruchschutz“ geführt.“

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